Arbeitnehmer:innen können unter bestimmten Voraussetzungen das kleine oder das große Pendlerpauschale geltend machen. Dabei kommt es unter anderem auf die Entfernung des Wohnorts zur Arbeit und die verfügbaren Verkehrsmittel an.
WICHTIG ZU WISSEN:
Das Pendlerpauschale stellt einen Freibetrag dar. Das bedeutet, dass Sie dieses nicht 1:1 ausbezahlt bekommen. Es reduziert das Einkommen, von dem Sie Lohnsteuer bezahlen müssen.
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