Ja! Die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) kann neben dem Papierformular auch via FinanzOnline übermittelt werden. Das hat einige Vorteile:
TIPP:
Es ist wichtig, den Posteingang Ihrer "Nachrichten" in Finanz-Online regelmäßig zu kontrollieren, um keine Fristen zu versäumen! Sie sollten in diesem Fall unbedingt unter dem Punkt "Zustelloptionen" die Benachrichtigung mittels E-Mail-Verständigung ankreuzen und Ihre E-Mail-Adresse in FinanzOnline aktuell halten.
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