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Ich habe heuer Fach­literatur ge­kauft. Kann ich das ab­setzen?

Aus­gaben für Fach­bücher (oder entsprechende elektronische Daten­träger), die in Zusammen­hang mit dem Beruf stehen, sind als Werbungs­kosten ab­schreib­bar. Auf dem Beleg muss der genaue Titel des Werkes ver­merkt sein. Die Bezeichnung "diverse Fach­literatur" reicht nicht aus. Allgemein­bildende Werke wie Lexika.



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