Personen © stock.adobe.com (Cookie Studio | opolja | Jeanette Dietl | luismolinero | Drobot Dean), -
Personen © stock.adobe.com (Cookie Studio | opolja | Jeanette Dietl | luismolinero | Drobot Dean), -

Wann sollte ich die Arbeit­nehmer­ver­anlagung machen? 

Eine Arbeit­nehmer­ver­anlagung kann durch­geführt werden, sobald der Jahres­lohn­zettel, über­mittelt durch den Arbeit­geber, beim Finanz­amt ein­gelangt ist und die jeweiligen Ämter und Institutionen Kirchen­beitrag, Spenden und Beiträge für den Nach­kauf von Schul­zeiten sowie die freiwillige Weiter­versicherung an das Finanz­amt ge­meldet haben. Diese Daten sollten spätestens im März des Folge­jahres dem Finanz­amt vor­liegen. Ab diesem Zeit­punkt steht einer Be­rechnung Ihrer Arbeit­nehmer­veranlagung durch das Finanz­amt nichts mehr im Wege. 

Infos dazu finden Sie hier: Pflichtveranlagung


Immer aktuell informiert mit der AK

Versäumen Sie nicht die neuesten Angebote der AK.
Wählen Sie aus unserem Newsletter-Angebot!


Newsletter © Nirusmee, stock.adobe.com