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Was ist der Allein­ver­diener-Absetz­betrag? 

Allein­verdiener:innen mit Kind steht ein Allein­verdiener­absetz­betrag (AVAB) zu, wenn man mehr als 6 Monate in Ehe, Lebens­gemein­schaft oder eingetragener Partner­schaft gelebt hat, für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate Familien­beihilfe bezogen wurde und der oder die Partner:in im Veranlagungs­jahr die Zuverdienst­grenze nicht über­schritten hat. 

Jahr Zuverdienstgrenze
2022 6.000 Euro
2023 6.312 Euro
2024 6.937 Euro




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