Alleinverdiener:innen mit Kind steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) zu, wenn man mehr als 6 Monate in Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft gelebt hat, für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen wurde und der oder die Partner:in im Veranlagungsjahr die Zuverdienstgrenze nicht überschritten hat.
Jahr | Zuverdienstgrenze |
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2022 | 6.000 Euro |
2023 | 6.312 Euro |
2024 | 6.937 Euro |
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