Wenn Sie alleinstehend sind und mehr als 6 Monate im Veranlagungsjahr in keiner Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben und im Kalenderjahr mehr als 6 Monate Familienbeihilfe für Ihr Kind erhalten haben, steht Ihnen der Absetzbetrag zu. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Kinder.
Ihre Lohnsteuer verringert sich dabei einmalig im Jahr um folgende Beträge:
2022 | 2023 | 2024 | |
---|---|---|---|
mit 1 Kind | 494 Euro | 520 Euro | 572 Euro |
mit 2 Kindern | 669 Euro | 704 Euro | 774 Euro |
mit 3 Kindern | 889 Euro | 936 Euro | 1.029 Euro |
für jedes weitere Kind eine Erhöhung um je | 220 Euro | 232 Euro | 255 Euro |
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