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Was ist der Allein­erzieher-Absetz­betrag? 

Wenn Sie allein­stehend sind und mehr als 6 Monate im Veranlagungs­jahr in keiner Ehe oder ehe­ähnlichen Gemein­schaft ge­lebt haben und im Kalender­jahr mehr als 6 Monate Familien­beihilfe für Ihr Kind er­halten haben, steht Ihnen der Absetz­betrag zu. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Kinder.

Ihre Lohn­steuer ver­ringert sich dabei einmalig im Jahr um folgende Beträge:

2022  2023  2024
mit 1 Kind 494 Euro 520 Euro  572 Euro
mit 2 Kindern 669 Euro 704 Euro  774 Euro
mit 3 Kindern 889 Euro 936 Euro  1.029 Euro
für jedes weitere Kind
eine Erhöhung um je
220 Euro 232 Euro  255 Euro




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