Personen © stock.adobe.com (Cookie Studio | opolja | Jeanette Dietl | luismolinero | Drobot Dean), -
Personen © stock.adobe.com (Cookie Studio | opolja | Jeanette Dietl | luismolinero | Drobot Dean), -

Was sind "außer­gewöhnliche Be­lastungen"?

Unter "Außer­gewöhnlichen Be­lastungen" ver­steht man bei der Arbeit­nehmer­veranlagung außer­gewöhnliche Auf­wendungen und Aus­gaben. Diese müssen "zwangs­läufig er­wachsen" und die wirtschaftliche Leistungs­fähig­keit der Arbeit­nehmerin oder des Arbeit­nehmers wesentlich be­einträchtigen.


Beispiele für außer­gewöhnliche Belastungen mit Selbst­behalt: 

  • Krankheits­kosten
  • Begräbnis­kosten
  • Kur­kosten

Beispiele für außer­gewöhnliche Belastungen ohne Selbst­behalt: 

  • Katastrophen­schäden

Zudem gibt es außer­gewöhnliche Belastungen bei Behinderung oder bei Pflege­geld­bezug.

Detaillierte Infos finden Sie hier.


Immer aktuell informiert mit der AK

Versäumen Sie nicht die neuesten Angebote der AK.
Wählen Sie aus unserem Newsletter-Angebot!


Newsletter © Nirusmee, stock.adobe.com