Unter "Außergewöhnlichen Belastungen" versteht man bei der Arbeitnehmerveranlagung außergewöhnliche Aufwendungen und Ausgaben. Diese müssen "zwangsläufig erwachsen" und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers wesentlich beeinträchtigen.
Zudem gibt es außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung oder bei Pflegegeldbezug.
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