Zlatko will das nicht auf sich sitzen lassen. Er will die Kündigung bekämpfen und geht zur Arbeiterkammer. Die geht für ihn vor Gericht und verhandelt parallel dazu mit der Firma und dem Betriebsrat. Und siehe da, die Gespräche bringen eine Wendung. Das Unternehmen erklärt sich bereit, ihm eine höhere Abfertigung und das Jubiläumsgeld für 25 Dienstjahre, die er ja bald erreicht hätte, auszuzahlen. Zlatko bekommt 16.000 Euro, das Gerichtsverfahren wird eingestellt.
Eine Kündigung, die Sie während eines Krankenstandes erhalten, ist arbeitsrechtlich zulässig. Arbeitgeber ersparen sich dadurch aber nichts. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen müssen sie das Entgelt im Krankenstand weiterbezahlen, sofern die Arbeitnehmer:innen noch Anspruch darauf haben.
Kündigungsanfechtungen sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Es sind unterschiedliche, sehr kurze Fristen (oftmals nur eine Woche!) einzuhalten. Setzen Sie sich daher bitte sofort mit Ihrer Arbeiterkammer oder Fachgewerkschaft in Verbindung!