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SARAH

Nach sexueller Belästigung auch noch versetzt



Zuerst sind es nur ein paar anzügliche Bemerkungen, die ihr schrecklich unangenehm sind. Aber als sie dann die pornographischen Fotos per WhatsApp bekommt und ihr Kollege sie mehrmals zum Sex auffordert, fühlt Sarah sich überhaupt nicht mehr wohl in ihrer Haut und vor allem nicht mehr sicher an ihrem Arbeitsplatz. Schließlich droht er ihr sogar mit beruflichen Nachteilen, wenn sie sich nicht auf ihn einlässt.
 
Völlig eingeschüchtert wendet Sarah sich an ihren Vorgesetzten, der ihr verspricht, ihr zu helfen und sie zu unterstützen. Doch was dabei rauskommt, ist eine halbherzige Entschuldigung von dem Mann, der Sarah so lange schon das Leben schwer macht. Schlimmer noch: am Ende wurde SIE versetzt, nicht er.
 
Erst die Gleichbehandlungsberatung der AK Oberösterreich gibt Sarah die Bestätigung, dass nicht sie, sondern der Täter das Problem ist und erkämpft für sie 12.000 Euro.

Opfer fast immer Frauen

Der Fall von Sarah ist leider kein Einzelfall: Im Jahr 2023 erkämpfte die AK Oberösterreich rund 276.000 Euro an Nachzahlungen für diskriminierte Arbeitnehmer:innen. Rund 73 Prozent davon waren Frauen. Bei sexueller Belästigung sind sogar 94 Prozent der Betroffenen Frauen.

Für die Arbeitgeber sind Versetzungen und Kündigungen von Betroffenen oft die einfachste und rascheste Lösung. Aus Angst, den Job zu verlieren, schweigen daher viele Frauen, die unter sexueller Belästigung leiden. Das hat aber fatale Folgen, weil die diskriminierenden Handlungen der Täterinnen und Täter damit ungestraft bleiben. 


Das fordert die Arbeiterkammer

  • Vom Gesetzgeber fordert die AK Oberösterreich klare gesetzliche Vorgaben, die jede Form von Gewalt am Arbeitsplatz bestmöglich verhindern und gewaltfreie Arbeitsplätze garantieren. Zudem einen abschreckenden Schadenersatzanspruch bei allen Formen von Diskriminierungen im Beruf.  
  • In den Betrieben braucht es kompetente Führungskräfte, die durch Aus- und Weiterbildung in der Vermeidung von Gewalt am Arbeitsplatz geschult werden.
  • Der „Schutz vor Gewalt und Aggressionen“ muss in die Liste der erzwingbaren Betriebsvereinbarungen aufgenommen werden, um die Rolle der Betriebsräte zu stärken.
  • Es braucht klare Vereinbarungen und Informationen, wie Beschäftigte in schwierigen Situationen handeln und an wen sie sich wenden können, wenn sie mit Gewalt konfrontiert werden. Es liegt in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, den Betroffenen Unterstützung und Schutz anzubieten.

Die AK ist für Sie da!

Wer in der Arbeit diskriminiert oder gar sexuell belästigt wird, kann sich an die Gleichbehandlungsberatung der Arbeiterkammer Oberösterreich wenden. Unsere Berater:innen haben viele wichtige Tipps und Informationen, damit Betroffene diese Situation nicht alleine bewältigen müssen.


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