Zum Glück ist kaum Verkehr. Mario ist auf dem Heimweg, auf der Autobahn, bald bei seiner Familie. Aber plötzlich: Was liegt da auf der Straße? Mario reißt das Lenkrad herum, versucht auszuweichen. Und doch erwischt er diesen Gegenstand, der ihm unvermittelt in den Weg kommt, mit seinem Hinterrad. Schöner Schaden, denkt sich Mario.
Den Schaden hat er tatsächlich: Reifen, Radkasten und Kotflügel sind beschädigt. Aber das ist schnell repariert und die Kasko wird schon zahlen. Oder auch nicht: Mario staunt nicht schlecht, als ihm die Versicherung mitteilt, dass sie die Reparaturkosten in Höhe von 3.600 Euro nicht übernehmen wird. Begründung: kein Unfall, sondern ein nicht versicherter Betriebsschaden. Was auch immer das heißt.
Das darf doch nicht wahr sein. Mario kann sich das eigentlich nicht leisten. Er geht zum Konsumentenschutz. Dem gelingt es, die Versicherung davon überzeugen, dass der Reifen nicht einfach so geplatzt wäre, sondern der Unfall eindeutig der Auslöser gewesen sein musste. Zum Glück! Die Versicherung zahlt den Schaden.