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BENJAMIN

Kein Geld mehr für einen Lehrling nach schwerem Arbeitsunfall



Benjamin ist erst seit ein paar Wochen in der Firma. Er, der Lehrling, hat sich schon richtig gut eingefunden. Er hat Spaß an der Arbeit und mit seinen Kollegen. Und dann passiert es: Ein Stück Blech, scharf wie eine Messerklinge und unglaublich schwer, fällt auf seinen Oberarm und durchtrennt Muskeln, Sehnen und Blutgefäße, zum Glück aber nicht den Oberarmknochen.

Benjamin kann nicht mehr schlafen, geschweige denn arbeiten. Immerhin bekommt er als finanzielle Entschädigung eine Versehrtenrente, 100 Euro pro Monat, befristet auf ein halbes Jahr. Aber dann kommt ein weiterer Rückschlag: Als wäre seine Verletzung nicht schlimm genug, streicht ihm die AUVA nach 6 Monaten auch noch die Versehrtenrente.

Benjamin sucht Hilfe bei der Arbeiterkammer. Diese geht für ihn vor Gericht. Und das mit Erfolg: Er bekommt jetzt wieder eine Versehrtenrente, derzeit sogar ohne Befristung, bis er wieder arbeiten kann. 


Negative Bescheide nicht kampflos hinnehmen

Fälle wie dieser von Benjamin zeigen, dass negative Rentenbescheide nicht einfach kampflos hingenommen werden müssen. Die Beratung und Vertretung durch die AK ist für AK-Mitglieder kostenlos. Die räumliche Nähe zu den AK-Bezirksstellen ist in solchen Fällen für die Betroffenen ein zusätzliches, wertvolles Service.


Die AK ist für Sie da!

Arbeitsunfälle sind belastend für Gesundheit und Psyche. Damit Sie in so einem Fall zumindest finanzielle Unterstützung bekommen, gibt es die Versehrtenrente. Unsere Expert:innen beraten Sie zu möglichen Schritten, sollten Sie einen negativen Rentenbescheid erhalten.

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Arbeitsunfall im Lager © Ann Rodchua, stock.adobe.com
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